Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IG Bergisch-Erlebnis

Stand: 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber/Kunden und der IG Bergisch-Erlebnis, vertreten durch Daniel Sieper, Remscheider Str. 219c, 42855 Remscheid.
Mit der Reservierung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
Die IG Bergisch-Erlebnis vermittelt Stadtführungen, kulinarische Events und Touren im Namen und auf Rechnung des jeweiligen selbstständig tätigen Gästeführers bzw. Gastronomen.

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der IG Bergisch-Erlebnis im Rahmen von Stadtführungen, Rundgängen, Stadtrundfahrten, E-Bike-Touren und sonstigen Veranstaltungen für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.2
Diese AGB gelten auch dann, wenn Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbracht werden.

1.3
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das CISG (UN-Kaufrecht) findet keine Anwendung.

1.4
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

1.5
Jeder Gästeführer bzw. Gastronom arbeitet selbstständig und auf eigene Rechnung. Die IG Bergisch-Erlebnis übernimmt die Vermittlung, Reservierung ggf. die Weitergabe der Zahlung an den jeweiligen Anbieter (Gästeführer bzw. Gastronom).

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1
Mit der Anmeldung (mündlich, schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder online) bietet der Kunde der IG Bergisch-Erlebnis bzw. dem jeweiligen Gästeführer den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGB an.

2.2
Der Vertrag kommt durch Bestätigung durch die IG Bergisch-Erlebnis oder den jeweiligen Gästeführer zustande. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich; die Bestätigung erfolgt in der Regel schriftlich oder per E-Mail.

2.3
Bei mündlicher Reservierung erfolgt die Anerkennung der AGB durch Kenntnisnahme vor Ort oder durch Verzicht auf vorherige Einsichtnahme.

2.4
Der Kunde hat eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der er am Tag der Veranstaltung erreichbar ist. Auch der Anbieter (Gästeführer bzw. Gastronom) stellt in der Regel eine erreichbare Mobilnummer zur Verfügung.

2.5 – Online-Buchungen und Zahlung
Bei Buchungen über ein Online-Buchungs- oder Reservierungssystem kommt der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung und erfolgter Zahlung (PayPal, oder Kreditkarte) zustande.

  1. Leistungsbeschreibung

3.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Tour bzw. Angebots sowie getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.2
Für bestimmte Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl oder ein Mindestpreis erforderlich sein.

3.3
Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden.

3.4
Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
3.4.1 – die Beaufsichtigung von Personen, insbesondere Kindern, Schulklassen oder hilfsbedürftigen Personen
3.4.2 – die Beaufsichtigung von Sachen des Kunden

3.5
Führungen können auch durch andere qualifizierte Gästeführer, Anbieter bzw. Gastromen als Daniel Sieper durchgeführt werden.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 – Zahlungsarten
Folgende Zahlungsarten stehen – abhängig von Buchungsweg und Veranstaltung – zur Verfügung:

  • Zahlung vor Ort in bar
  • Zahlung gegen Rechnung bei Gruppenbuchungen
  • Online-Zahlung per PayPal

4.2 – Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister
Bei Nutzung von PayPal oder Kreditkarte erfolgt die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister.
Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Die IG Bergisch-Erlebnis selbst speichert keine Zahlungsdaten.

4.3 – Fälligkeit

  • Bei Online-Buchungen mit der Zahlungsart (PayPal oder Kreditkarte) ist der Preis sofort fällig.
  • Bei Gruppenveranstaltungen ist die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung und spätestens zu Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.
  • Wird der Betrag nicht fristgerecht bezahlt, kann die Teilnahme verweigert werden.

4.4 – Rückerstattungen
Erstattungen erfolgen grundsätzlich über denjenigen Zahlungsweg, über den die Zahlung erfolgt ist.

4.5 – Nebenkosten
Eintrittsgelder, Park- oder Beförderungskosten sowie Verpflegung (wenn nicht beschrieben) sind nicht im Preis enthalten und werden vom Kunden selbst getragen.

  1. Rücktritt durch den Kunden

5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IG Bergisch-Erlebnis. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

5.2
Bereits entstandene Kosten (z. B. Eintrittsgelder, Kosten Dritter) werden unabhängig vom Rücktritt in Rechnung gestellt.

5.3 –
Kosten bei Rücktritt oder Nichterscheinen

Einzelpersonen

  • Rücktritt unter 48 Stunden bis zum Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Preises.

Gruppenführungen (nicht kulinarische Veranstaltungen)

  • Rücktritt 14 bis 3 Tage vorher: 50 %
  • Rücktritt ab 3 Tagen vorher oder Nichterscheinen: 100 %

Kulinarische Veranstaltungen (mit Restaurants/ Gastronomen)

  • Rücktritt unter 14-Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn. 100% des Preises
  • Bei Nichterscheinen: bis zu 100% des Preises (No-Show Gebühr)
  • Sollte die Zahlungsart Überweisung angeboten werden oder Rücklastschriften erfolgen, so führt ein verspäteter Zahlungseingang unter 14-Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn, zu ein Stornierung des Anbieters

Widerrufsrecht

  • Bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich abgeschlossen wurde und unabhängig von der verwendeten Zahlungsmethode (z. B. PayPal, Kreditkarte).
  • Ein Widerruf nach Fernabsatzrecht ist daher ausgeschlossen.
    Es gelten ausschließlich die in diesen AGB geregelten Rücktritts- und Stornobedingungen.
  1. Rücktritt durch IG Bergisch-Erlebnis

Ein Rücktritt oder Abbruch kann erfolgen bei:

6.1 – Höherer Gewalt
6.2 – Erkrankung oder Ausfall des Gästeführers oder Anbieters
6.3 – nachhaltiger Störung der Veranstaltung trotz Abmahnung
6.4 – grob fahrlässigen Verstößen gegen Sicherheitshinweise
6.5 – offensichtlicher Überforderung des Kunden/der Gruppe
6.6 – Ablehnung einer Buchung ohne Angabe von Gründen (bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet)

  1. Verspätungen bei Gruppen

7.1
Wartezeit am Treffpunkt: 20 Minuten. Danach kann der Gästeführer den Ort verlassen; der volle Preis wird fällig.

7.2
Bei verspätetem Eintreffen mit Ankündigung kann die Führung verkürzt werden; der volle Preis wird berechnet.

7.3
Bei Durchführung der vollen Dauer trotz verspäteten Erscheinens kann pro angefangenen 30 Minuten eine Zusatzpauschale von 45 € berechnet werden.

7.4
Bei vorzeitiger Beendigung durch die Gruppe ist der volle Preis zu zahlen.

  1. Änderungsvorbehalt

Inhaltliche, organisatorische oder methodische Änderungen, soweit sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.
Eine gleichwertige Ersatzperson kann eingesetzt werden.

  1. Haftung

9.1
Die IG Bergisch-Erlebnis stellt eine sorgfältige Vorbereitung und Auswahl der Gästeführer und Anbieter sicher.

9.2
Für Fremdleistungen anderer Anbieter (z. B. Verkehrsbetriebe, Gastronomie, Museen) wird keine Haftung übernommen.

9.3
Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken und Mängel unverzüglich anzuzeigen.

9.4
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.5
Bei Kinder- oder Schulklassenführungen besteht keine Aufsichtspflicht seitens der IG Bergisch-Erlebnis oder des Gästeführers. Aufsicht führt das vom Auftraggeber zu stellende Begleitpersonal.

  1. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten

10.1
Einlasszeiten von Sehenswürdigkeiten liegen nicht im Einflussbereich der IG Bergisch-Erlebnis. Die Startzeit garantiert keinen Einlass zu Gebäuden.

10.2
Gleiches gilt für Einschränkungen wie Gottesdienste, Sonderveranstaltungen oder behördliche Schließungen.

  1. Gerichtsstand

11.1
Klagen gegen die IG Bergisch-Erlebnis können ausschließlich am allgemeinen Gerichtsstand Remscheid erhoben werden.

11.2
Für Klagen gegen Gästeführer gilt deren Wohnsitz. Für Kaufleute oder juristische Personen ist der Gerichtsstand Remscheid.

  1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages insgesamt.

Remscheid, 2025
IG Bergisch-Erlebnis – Daniel Sieper