Allgemeine Geschäftsbedingungen der IG Bergisch-Erlebnis

Stand: 06.07.2021

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der IG Bergisch-Erlebnis, vertreten durch Daniel Sieper,
Remscheider Str. 219c, 42855 Remscheid.
Mit der Reservierung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen im Rahmen von Stadtführungen, Rundgängen, Stadtrundfahrten E-Bike Touren, und Veranstaltungen jeglicher Art für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
Jeder Gästeführer ist selbstständig und arbeitet auf eigene Rechnung. Die IG Bergisch-Erlebnis übernimmt nur die Reservierung.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits, die Leistung an Sie vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch Sie als Anerkennung dieser AGB.

1.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze und Übereinkommen des internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

1.4. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) IG Bergisch-Erlebnis, vertreten durch Daniel Sieper (im Folgenden auch „Gästeführer“ genannt), den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs, im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Gästeführers verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens des Gästeführers zustande -sie bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich oder mündlich erfolgen.

2.3 Bei mündlicher Reservierung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot Veranstalters bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.

2.4. Der Kunde bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der jeweilige Gästeführer wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.

  1. Leistungsbeschreibung

Die reservierten Angebote beziehen sich auf Stadtführungen, Themenrundgänge und erweiterte Touren, die öffentlich von der IG Bergisch-Erlebnis ausgeschrieben sind. Ergänzend dazu, werden auch geschlossene Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel für Firmenevents, privater Anlässe oder Klassenfahrten. Diese Angebote bedürfen der Anmeldung als geschlossene Veranstaltung.

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des jeweiligen Gästeführers sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch IG Bergisch-Erlebnis.

3.2 Die IG Bergisch-Erlebnis behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl oder einen Mindestpreis zur Bedingung zu machen

3.3 Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.

3.4 Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:

3.4.1 Die Beaufsichtigung von Personen, insbesondere von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen;

3.4.2 Die Beaufsichtigung und Haftung von Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.

3.5 Die gebuchten Gästeführungen werden auch andere Personen (Gästeführer),
nicht Daniel Sieper, durchgeführt werden.

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist vor Ort und zu Beginn der Führung an den jeweiligen Gästeführer zu entrichten, da jeder Gästeführer auf eigene Rechnung arbeitet.
Bei Gruppenveranstaltungen nach Erhalt der Rechnung per Post,
E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, ist der
Gästeführer berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

4.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen, welche sich an Verbraucher richten. Die IG Bergisch-Erlebnis bzw. die angeschlossenen Gästeführer sind Kleinunternehmer gem. §19(1) UStG und somit von der Umsatzsteuer befreit. Bei Veranstaltungen für gewerbliche Kunden ist daher kein Abzug der Vorsteuer möglich.

4.3 Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden bzw. sind in den Touren explizit ausgewiesen.

  1. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IG Bergisch-Erlebnis. Bereits gezahlte Vorleistungen, seitens der IG Bergisch-Erlebnis, wie Eintrittsgelder für Besichtigungen von Museen, von Drittanbietern für Bus-Touren werden dennoch in Rechnung gestellt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss von der IG Bergisch-Erlebnis bestätigt werden. Nimmt der an einer vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann die
IG Bergisch-Erlebnis eine angemessene Entschädigung verlangen. Die IG Bergisch-Erlebnis kann den Schaden konkret berechnen oder nach ihrer Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Die Rücktrittskonditionen betragen:

  • Bei Einzelpersonen
    -Bei einem Rücktritt unter 48 Stunden (2 Tage) vor Veranstaltungsbeginn oder bei
    Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises.

  • Bei Gruppenführungen (beauftragt)
    -von 14 Tage bis 3 Tage vor Leistungserbringung: 50 %
    -bis 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des
    jeweiligen Rechnungsbetrages
  1. Rücktritt durch IG Bergisch-Erlebnis

Die IG Bergisch-Erlebnis bzw. der jeweilige Gästeführer behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.

6.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt.

6.2 Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers.

6.3 Wenn ein Kunde oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört.

6.4 Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.

6.5 Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.

6.6 Wir behalten uns vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.

  1. Verspätungen bei Gruppen

7.1 Bei einer Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer bis zu 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bis danach nicht, verlässt der Gästeführer den Treffpunkt und der vereinbarte Rechnungsbetrag wird zu 100 % berechnet.

7.2 Erscheint die Gruppe mit Ankündigung verspätet am Treffpunkt wird die Führung behält die IG Bergisch-Erlebnis bzw. der jeweilige Gästeführer sich vor, die Touren verkürzt durchzuführen; das Honorar ist ungeachtet dessen zu 100% fällig.

7.3 Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe wird der Gästeführer auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, wenn der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall wird eine zusätzliche Pauschale pro angefangener 30 min. von 45€ fällig.

7.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung, auf Wunsch der Gruppe, ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.

  1. Änderungsvorbehalt

Die IG Bergisch-Erlebnis bzw. der jeweilige Gästeführer ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Tour Guide im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

  1. Haftung

9.1 Die IG-Bergisch-Erlebnis stellt die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/Innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sicher.

9.2 Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Eine Haftung seitens des Gästeführers bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden und Unfällen ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder die
IG Bergisch-Erlebnis noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.

  1. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

10.1. Die IG Bergisch-Erlebnis hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert NICHT den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

10.2. Darüber hinaus hat die IG Bergisch-Erlebnis keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

  1. Gerichtsstand

11.1 Der Kunde kann Klagen gegen die IG Bergisch-Erlebnis nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Remscheid. Richtet sich die Klage gegen den jeweiligen Gästeführer so gilt dessen Wohnort als Gerichtsstand.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen der IG Bergisch-Erlebnis deren Geschäftssitz, also Remscheid, bzw. der Wohnort des jeweiligen Gästeführers.

  1. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

 

Remscheid, 06.07.2021

IG Bergisch-Erlebnis
Daniel Sieper
Remscheider Str. 219c
42855 Remscheid